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Mo - Do   09:00 - 13:00 & 14:00 - 18:00 Uhr
Fr 09:00 - 13:00 & 14:00 - 18:00 Uhr

Öffnungszeiten:

 

0351 - 43 83 89 23

An der Frauenkirche 20, 01067 Dresden

Informationen zum Tafelgeschäft

Bei Tafelgeschäften handelt es sich grundsätzlich um Zug-um-Zug-Geschäfte, bei denen Devisen, Wertpapiere oder Edelmetalle in bar über den Schalter (die Tafel) abgewickelt werden. Kennzeichen des Tafelgeschäftes ist, dass der Kunde anonym bleibt.

Seit dem 01. Januar 2020 unterliegen Sie bis zu einem Gegenwert des Geschäftes von 1.999,99 Euro nicht der Pflicht, Angaben zu Ihrer Person zu machen und sich auszuweisen. Dieser Schwellenwert gilt daneben auch für Barauszahlungen im Rahmen von Ankäufen - wobei hier nur die zusätzlichen Vorkehrungen zur Geldwäscheprävention entfallen, da ein anonymer Verkauf grundsätzlich nicht möglich ist.

Der Vorteil, vollkommen anonym zu bleiben liegt darin, dass diese Transaktion in keinem Zusammenhang für Sie negativ ausgelegt werden kann. Außerdem ist es von Vorteil, dass niemand über Ihren Edelmetallbestand informiert ist.

Wie läuft ein Tafelgeschäft ab?

 

Prinzipiell ähnelt ein anonymes Tafelgeschäft für Edelmetalle dem Kauf von Konsumgütern.
Sie können ganz bequem bei Dresden.Gold GmbH, An der Frauenkirche 20, in unseren Geschäftsräumen in der 4. Etage vorbeikommen und die gewünschten Produkte aus unserem Sortiment aussuchen.

Die Bezahlung ist nur in Bar möglich. Dadurch wird sichergestellt, dass das Geschäft für Sie anonym bleibt. Als Sicherheit erhalten Sie von uns eine unterschriebene Rechnung zu Ihrer Bestellung. Dieses Dokument berechtigt auch zur Abholung der Edelmetalle, sollte einmal nicht die gewünschte Menge verfügbar sein.        
In der Regel können wir jedoch eine zügige Abwicklung gewährleisten, da die gängigen Produkte immer vorrätig sind. Genaue Lagerbestände können Sie den Produktübersichten entnehmen. Unterhalb der Preisangabe ist jeweils die Lagermenge vermerkt. Fehlt diese Angabe, muss das Produkt bestellt werden.

Wo liegen die Nachteile bei einem Tafelgeschäft?

 

Einziger Nachteil eines Tafelgeschäftes ist seine Limitierung aus rechtlichen Gründen, weswegen wir als Händler von Edelmetallen gemäß Geldwäschegesetzt (GWG, insb. § 3 II GWG) verpflichtet sind, ab einer Rechnungssumme von 2.000 Euro Ihre persönlichen Daten aufzunehmen und zu speichern. Außerdem muss den zuständigen Behörden der Verdacht einer illegalen Geldherkunft gemeldet werden.

Hat der Gesetzgeber festgelegt, für welchen Zeitraum die Regeln für ein Tafelgeschäft gelten?

 

Die gesetzlichen Regeln gelten jeweils für die Gesamtsumme einer Transaktion, wobei mehrere Einzeltransaktionen zu einer zusammengefasst werden, sofern Anhaltspunkte vorliegen, dass eine Verbindung zwischen den Einkäufen besteht. Eine gesetzliche Regelung bezüglich des zeitlich zulässigen Rahmens für mehrere Tafelgeschäfte besteht jedoch nicht.
Dennoch werden wir im Interesse aller Beteiligten die Prüfung der Gesamtumstände im Zweifelsfall strenger handhaben, als möglich wäre.